
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PURO NERO
§ 1 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-
PURO NERO, 45470 Mülheim a.d. Ruhr, Mühlenfeld 35, info@puronero.com.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung -
(1) Der Verkäufer verwendet
die vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum,
E-
(2) Die personenbezogenen
Daten des Käufers, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder
Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden gespeichert und ausschließlich
zur Abwicklung der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Kaufverträge verwendet,
etwa zur Zustellung von Waren an die vom Käufer angegebene Adresse.
(1)
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf
Grund dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag
gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit die Bestätigung des Verkäufers
per Email. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die
Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
§ 4 Preise, Preisänderungen
Die Preise
schließen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Kosten ein.
§ 5 Lieferzeiten
(1)
Liefertermine oder -
(2) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer
zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden
Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer
beginnt. Die Nachfrist kann erst nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins gesetzt
werden.
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer mit Ablieferung
bei ihm über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden
Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 7 Rechte des Käufers
wegen Mängeln
(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit,
leistet der Verkäufer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien
Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl,
stehen dem Käufer die gesetzlichen mangelabhängigen Ansprüche uneingeschränkt zu.
(2)
Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung
der Ware.
§ 8 Haftungsbegrenzung
(1) Unbeschadet mangelabhängiger Ansprüche sind Schadensersatzansprüche
unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt
oder sich aus nachstehendem etwas anderes ergibt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur
Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen,
aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden
können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal
bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen
und -
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen
den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an
den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware
nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter -
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtig, eingehende Zahlungen
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die älteste offene Hauptforderung
zu verrechnen.
(1) Die Zahlungen erfolgen wie im Vertrag
vereinbart.
(2) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer
ausdrücklich vor.
§ 11 Anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-